SRA Wechsel

Fragen

Lohnt sich die Zulassung als RA

RAK Kassel

Erstreckungsantrag stellen, Telefonat 10.08.2018
sonst möglicherweise Lücke

Versorgungswerk Hessen

Rechtliche Grundlage: Satzung
1. Ohne Weiteres endet die Pflichtmitgliedschaft mit Ende der Zugehörigkeit in der RAK Kassel.
2. Dann besteht eine beitragsfreie Anwartschaft, §11 a der Satzung.
3. Statt der beitragsfreien Anwartschaft kann Erstattung gem § 31 Abs. 1 der Satzung beantragt werden.
4. Ist es möglich im VWerk Hessen Pflichtmitglied zu bleiben und nicht im Vwerk Basern Mitglied zu werden?
In Hessen ja, § 8 Abs. 1 Nr. 2, fristgebundener Antrag auf Aufrechterhaltung der Pflichtmitgliedschaft.
In Bayern ja, § 15 Abs. 2 Nr. 7, fristgebundener Antrag auf Befreiung
5. Alternativ kann die Pflichtmitgliedschaft enden und eine neue Pflichtmitgliedschaft in Bayern begründet werden.
Für 5. werden folgende Dokumente benötigt: